Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter auch bei Schadenereignissen im Ausland mitversichert – innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, bei sonstigen vorübergehenden Aufenthalten bis zu fünf Jahren. Muss im Ausland auf behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, stellt der Versicherer bis zu 200.000 € bereit.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter aus Schadenereignissen, die im Ausland vorkommen. Dies gilt bei unbegrenzten Auslandsaufenthalten in Europa sowie bei sonstigen vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren.
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt ihm der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution
- als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder
- die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die während eines Auslandsaufenthalts entstehen. In Europa besteht dieser Schutz zeitlich unbegrenzt, bei anderen vorübergehenden Aufenthalten bis zu fünf Jahren. Wird im Ausland behördlich eine Kaution verlangt, kann der Versicherer bis zu 200.000 € vorstrecken. Dieser Betrag wird mit dem Schadenersatz verrechnet; überschüssige oder anderweitig einbehaltene Beträge muss der Versicherungsnehmer zurückzahlen.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Reisen ins Ausland?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter ist auch bei im Ausland vorkommenden Schadenereignissen mitversichert – in Europa zeitlich unbegrenzt und bei sonstigen vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren.
Was passiert, wenn im Ausland eine Kaution verlangt wird?
Wird durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aus der gesetzlichen Haftpflicht verlangt, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Muss die vorgestreckte Kaution zurückgezahlt werden?
Die Kaution wird auf eine zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist sie höher als der Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für nicht versicherte Forderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022