Wer als Versicherungsnehmer der GVO Versicherung im Rahmen der Tierhaftpflicht wegen eines stationären Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts seinen Hund nicht selbst betreuen kann, bekommt die Kosten für die Unterbringung in einer Tierpension erstattet – und zwar bis zu einer festen Obergrenze je Schadenfall und Versicherungsjahr.
Kann sich der Versicherungsnehmer infolge eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht um das versicherte Haustier kümmern, werden die Kosten für die Unterbringung in einer Tierpension übernommen.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 1.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Muss der Versicherungsnehmer stationär in ein Krankenhaus oder eine Rehabilitationseinrichtung und kann sich deshalb nicht um sein versichertes Haustier kümmern, übernimmt der Versicherer die Kosten für dessen Unterbringung in einer Tierpension. Die Erstattung ist auf einen festen Höchstbetrag je Schadenfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Tierpension übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn sich der Versicherungsnehmer infolge eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht um das versicherte Haustier kümmern kann.
Wie hoch ist die maximale Erstattung für die Tierpension?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 1.000 €.
Gilt die Kostenübernahme auch bei einem Reha-Aufenthalt?
Ja, die Übernahme greift sowohl bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus als auch in einer Rehabilitationseinrichtung.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022