Bei GVO Versicherung gilt: stirbt der Versicherungsnehmer einer GVO Tierhaftpflicht, bleibt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen zunächst bestehen – und zwar bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin. Löst eine dieser mitversicherten Personen die nächste Beitragsrechnung ein, wird sie selbst zum Versicherungsnehmer und der Vertrag läuft in ihrer Person weiter.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen fort. Dieser Schutz gilt bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin.
Löst eine der genannten mitversicherten Personen die nächste Beitragsrechnung ein, so wird diese Person Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, sind die mitversicherten Personen nicht sofort ohne Schutz: Der Versicherungsschutz läuft bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Bezahlt dann eine dieser Personen die nächste Beitragsrechnung, übernimmt sie damit den Vertrag und wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Bleibt der Schutz erhalten, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Ja, für die mitversicherten Personen besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach dem Todesfall?
Er gilt bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin.
Wie wird eine mitversicherte Person zum neuen Versicherungsnehmer?
Indem sie die nächste Beitragsrechnung einlöst. Dadurch wird sie selbst Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022