Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung sorgt die Innovationsklausel dafür, dass spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch für bestehende Verträge gelten – vorausgesetzt, die Änderungen erfolgen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag. Neue, günstigere Regelungen greifen dann sofort, ohne dass der Vertrag neu abgeschlossen werden muss.
Werden die Bedingungen, die dieser privaten Hunde- bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegen, geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Voraussetzung dafür ist, dass die Änderung ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer später seine Bedingungen, profitieren Sie als Versicherungsnehmer davon automatisch. Die neuen, günstigeren Regelungen gelten sofort auch für Ihren laufenden Vertrag. Das gilt allerdings nur, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist und keinen höheren Beitrag verlangt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Bedingungen künftig verbessert werden?
Verbesserte Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag, sofern die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Muss ich für bessere Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn sie ohne Mehrbeitrag erfolgen.
Gilt die Innovationsklausel auch, wenn Bedingungen zu meinem Nachteil geändert werden?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten automatisch nur, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer erfolgt.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022