Verbessert die GVO Versicherung in ihrer Pferdehaftpflicht die Besonderen Bedingungen ausschließlich zugunsten der Versicherten und ohne zusätzlichen Beitrag, profitieren bestehende Verträge automatisch davon: Die neuen, günstigeren Bedingungen gelten dann sofort auch für bereits laufende Verträge, ohne dass der Versicherungsnehmer etwas tun muss.
Werden die bei Vertragsabschluss gültigen Besonderen Bedingungen im Laufe der Vertragslaufzeit geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Voraussetzung dafür ist:
- Die Änderung erfolgt ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers.
- Die Änderung erfolgt ohne Mehrbeitrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer seine Besonderen Bedingungen während der Vertragslaufzeit verbessert, muss der Versicherungsnehmer nichts unternehmen. Die verbesserten Bedingungen gelten automatisch und sofort auch für den bereits bestehenden Vertrag. Das gilt allerdings nur, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers ist und keinen höheren Beitrag verlangt.
Häufige Fragen
Profitiere ich automatisch von verbesserten Bedingungen?
Ja. Werden die Besonderen Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Muss ich für die neuen, besseren Bedingungen mehr bezahlen?
Nein. Die Innovationsklausel greift nur, wenn die Änderung ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Gelten auch Bedingungsänderungen, die für mich nachteilig wären?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022