Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung greift eine Versehensklausel, die verhindert, dass eine nur versehentlich verletzte Obliegenheit sofort zu den nachteiligen Folgen der AHB führt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die versäumte Obliegenheit unverzüglich nachholt, sobald er das Versehen erkennt.
Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) genannten Folgen treten bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung nicht ein. Voraussetzung dafür ist, dass die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachgeholt wird, sobald das Versehen erkannt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit) nur aus Versehen nicht erfüllt hat, muss nicht automatisch mit den nachteiligen Folgen aus den AHB rechnen. Entscheidend ist, dass die versäumte Pflicht sofort nachgeholt wird, sobald das Versehen bemerkt wird. Dann bleiben die sonst drohenden Konsequenzen aus.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit nur aus Versehen verletzt habe?
Die in den AHB genannten Folgen treten bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung nicht ein, sofern die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachgeholt wird, sobald das Versehen erkannt wurde.
Welche Bedingung muss erfüllt sein, damit die nachteiligen Folgen ausbleiben?
Die versäumte Obliegenheit muss unverzüglich nachgeholt werden, sobald man das Versehen erkennt.
Gilt diese Regelung auch bei absichtlicher Pflichtverletzung?
Die Klausel bezieht sich ausdrücklich auf eine versehentliche Obliegenheitsverletzung. Für andere Fälle hängt es vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022