Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung sichert eine Leistungsgarantie zu, dass die verwendeten Haftpflichtbedingungen im Vergleich zu den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen und zum Mindeststandard eitskreises Vermittlerrichtlinie nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen.
Der Versicherer garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen zur Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen. Der Vergleichsmaßstab sind dabei:
- die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen
- der Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie
Was bedeutet das konkret?
Weichen die hier geltenden Haftpflichtbedingungen von den Empfehlungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft oder vom Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie ab, geschieht das ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers. Der Versicherer stellt damit sicher, dass keine Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers erfolgt.
Häufige Fragen
Können die Bedingungen für den Versicherungsnehmer schlechter ausfallen als die GDV-Empfehlungen?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Empfehlungen abweichen.
Welche Maßstäbe werden für die Leistungsgarantie herangezogen?
Herangezogen werden die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie der Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie.
Was bedeutet die Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen konkret?
Sie bedeutet, dass Abweichungen von den GDV-Musterbedingungen und vom Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022