Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung sichert der Versicherer zu, dass die Bedingungen dieser privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung nur zugunsten der Versicherungsnehmer von den aktuellen Musterempfehlungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft abweichen. Zusätzlich verpflichtet er sich, die Mindeststandards eitskreises Beratungsprozesse einzuhalten.
Der Versicherer garantiert, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB), die dieser privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den aktuellen, durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen.
Darüber hinaus garantiert der Versicherer die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer verspricht, dass seine Bedingungen für die Hundehalterhaftpflicht im Vergleich zu den GDV-Musterbedingungen nur zum Vorteil der Versicherungsnehmer abweichen. Es gibt also keine Abweichungen zu ihren Ungunsten. Zusätzlich hält der Versicherer die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse ein.
Häufige Fragen
Weichen die Bedingungen von den GDV-Musterbedingungen ab?
Ja, aber ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Der Versicherer garantiert, dass Abweichungen von den aktuellen GDV-empfohlenen Bedingungen nur zugunsten der Versicherungsnehmer erfolgen.
Welche Standards sagt der Versicherer bei der Beratung zu?
Der Versicherer garantiert die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse.
Was ist die Grundlage dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB), die sich an den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellen Bedingungen orientieren.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022