Wer sein Pferd auf gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Flächen und in fremden Räumen hält, ist bei der GVO Versicherung in der Pferdehaftpflicht auch für Mietsachschäden abgesichert – etwa an Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen sowie an Stallungen, Boxen, Weiden, Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien. Die Leistung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt, und für bestimmte Schäden wie Abnutzung, Verschleiß, Glas oder Schimmel besteht kein Versicherungsschutz.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, die sich aus der Beschädigung folgender zu privaten Zwecken gemieteter, geliehener, gepachteter oder geleaster Sachen ergibt:
- Grundstücke
- Gebäude
- Wohnungen
- Wohnräume
- Räume in Gebäuden
Mitversichert sind auch alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben. Darüber hinaus sind Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen Balkonen und Terrassen sowie an den Sachen mitversichert, die mit dem zur Mietsache gehörenden Grundstück fest verbunden sind.
Ebenfalls abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung folgender Objekte mitversichert:
- Stallungen bzw. Boxen
- Weiden und Zäune
- Paddocks
- Führ- und Longieranlagen
- Laufbahnen
- Pferdesolarien
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
- Schäden infolge von Schimmelbildung
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Versicherte gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Grundstücke, Gebäude oder Räume, die zu privaten Zwecken genutzt werden, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert – ebenso für zugehörige Balkone und Terrassen sowie fest verbundene Sachen. Auch Schäden an typischen Pferdeeinrichtungen wie Stallungen, Boxen, Weiden, Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien sind abgedeckt. Die Zahlung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Für Abnutzung, Verschleiß, bestimmte technische Anlagen, Glas- sowie Schimmelschäden besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden sowie alle daraus resultierenden Vermögensschäden. Auch zugehörige Balkone, Terrassen und fest mit dem Grundstück verbundene Sachen sind eingeschlossen.
Sind Schäden an Stallungen, Weiden oder Paddocks abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an Stallungen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien.
Bis zu welcher Höhe wird gezahlt?
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt.
Welche Schäden sind nicht mitversichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, Glasschäden, soweit man sich hiergegen besonders versichern kann, sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022