Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung sind Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die beim Austausch, bei der Übermittlung und bei der Bereitstellung elektronischer Daten entstehen. Betroffen sind unter anderem gelöschte, veränderte oder fehlerhaft gespeicherte Daten, Störungen des Datenzugangs sowie die Übermittlung vertraulicher Informationen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. Der Ausschluss gilt, soweit es sich um folgende Schäden handelt:
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,
- Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten,
- Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
- Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn es um Schäden geht, die im Zusammenhang mit dem Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten stehen. Dazu zählen etwa gelöschte, veränderte oder unbrauchbar gemachte Daten, das Nichterfassen oder fehlerhafte Speichern von Daten, Störungen beim Zugang zum elektronischen Datenaustausch sowie die Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Für solche Ansprüche leistet der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch gelöschte oder veränderte Daten mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten sind ausgeschlossen.
Was gilt bei der Übermittlung vertraulicher Informationen?
Schäden aus der Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz, wenn Daten fehlerhaft gespeichert oder gar nicht erfasst wurden?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus dem Nichterfassen oder dem fehlerhaften Speichern von Daten sind ausgeschlossen.
Sind Störungen beim elektronischen Datenaustausch abgedeckt?
Nein. Schäden aus einer Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022