Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, die auf Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierungen zurückgehen – solche Schäden sind vom Deckungsumfang ausgenommen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte zwischenmenschliche Konflikte gibt es keinen Versicherungsschutz. Wer aufgrund von Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierung in Anspruch genommen wird, kann sich für diese Schäden nicht auf die Versicherung berufen. Diese Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Belästigung oder Schikane über die Versicherung abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane und Belästigung sind ausgeschlossen.
Greift der Versicherungsschutz bei Diskriminierung oder Ungleichbehandlung?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022