Wann der Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung startet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig gezahlt. Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann den Beginn beeinflussen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Pferdehaftpflicht setzt zu dem Zeitpunkt ein, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten hierfür gesonderte Regelungen, die sich auf den Versicherungsschutz auswirken können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Hat die Beitragszahlung Einfluss auf den Beginn des Schutzes?
Ja. Der genannte Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022