Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen – und der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn diese Zahlung veranlasst ist. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist bei einem vorher eingetretenen Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung frei.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu zahlen, der als Versicherungsbeginn vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem oben bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn gezahlt werden; erst wenn die Zahlung veranlasst ist, beginnt der Versicherungsschutz. Bei verspäteter Zahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange nicht gezahlt wurde, und er muss für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall unter Umständen nicht leisten. Beides greift jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat; die Leistungsfreiheit setzt zudem einen vorherigen Hinweis auf diese Folge voraus.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag für meine Pferdehaftpflicht zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der vereinbarte Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss, ist er unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von den Vereinbarungen ab, ist der Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ab wann besteht Versicherungsschutz, wenn ich den ersten Beitrag verspätet zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Kann der Versicherer bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten?
Ja, wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Muss der Versicherer bei nicht gezahltem Erstbeitrag im Schadenfall leisten?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Versicherer für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht leistungspflichtig. Das gilt nur, wenn er zuvor in Textform oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen hat und wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022