Für Schäden durch Asbest besteht in der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung kein Versicherungsschutz: Ansprüche, die sich auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückführen lassen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Asbest verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt gleichermaßen für Asbest selbst sowie für Substanzen und Erzeugnisse, die Asbest enthalten. Ansprüche, die auf solche Ursachen zurückgehen, werden nicht übernommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Asbest über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Materialien, die nur teilweise Asbest enthalten?
Ja. Der Ausschluss umfasst Asbest sowie asbesthaltige Substanzen und Erzeugnisse.
Was bedeutet dieser Asbest-Ausschluss konkret für die Regulierung?
Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückgehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und werden daher nicht übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022