Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung sind Sachschäden nicht mitversichert, die durch Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen bleiben alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden sowie alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Sachschäden ergeben. Das gilt, wenn die Schäden durch die folgenden Ursachen entstehen:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Schäden besteht kein Versicherungsschutz. Betroffen sind Sachschäden, die durch das Absenken von Grundstücken, durch Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen von stehenden oder fließenden Gewässern verursacht werden. Auch Vermögensschäden, die als Folge solcher Sachschäden auftreten, sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine Überschwemmung mitversichert?
Nein. Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sowie die daraus entstehenden Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Erdrutsch oder Grundstücksenkung?
Nein. Sachschäden, die durch Senkungen von Grundstücken oder durch Erdrutschungen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Vermögensschäden?
Ja. Neben den Sachschäden sind auch alle Vermögensschäden ausgeschlossen, die sich aus diesen Sachschäden ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022