Rund um Fuhrwerke, Landfahrzeuge und Tiertransportanhänger regelt die Hundehalterhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung den Schutz von Besitz und Gebrauch bis hin zu Be- und Entladeschäden. Die Details hängen vom gewählten Tarif TOP-VIT oder TOP-VIT PlusN ab.
- Besitz und Verwendung von eigenen Fuhrwerken (Kutschen, Schlitten): in allen Tarifen enthalten.
- Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen: in allen Tarifen enthalten.
- Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern: in allen Tarifen enthalten.
- Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern: in TOP-VIT nicht enthalten, TOP-VIT PlusN enthalten.
- Be- und Entladeschäden: TOP-VIT bis 2.500 €, 250 € SB; TOP-VIT PlusN bis 10.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt betrifft die Absicherung im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Anhängern zum Transport des Hundes. Neben dem Besitz und Gebrauch bestimmter Fahrzeuge sind auch Schäden beim Be- und Entladen abgedeckt. Der höhere Tarif bietet zusätzlichen Schutz, etwa bei geliehenen Anhängern.
Häufige Fragen
Sind Be- und Entladeschäden versichert?
Ja, in TOP-VIT bis 2.500 € mit 250 € Selbstbeteiligung, in TOP-VIT PlusN bis 10.000 €.
Gibt es Schutz bei geliehenen versicherungspflichtigen Anhängern?
Die Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern ist nur in TOP-VIT PlusN enthalten, in TOP-VIT nicht.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2022