Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung sind Schäden mitversichert, wenn versicherte Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken wie Kutschen oder Schlitten eingesetzt werden und dabei auch Gäste befördern – vorausgesetzt, dies geschieht unentgeltlich und rein privat. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden durch nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger sowie Be- und Entladeschäden bis 2.500 Euro, wobei eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Versicherungsfall gilt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und der Verwendung der über diesen Vertrag versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten) sowie der Beförderung von Gästen.
Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt.
Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Besitz und die Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern verursacht werden.
Be- und Entladeschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die bei Dritten beim Be- oder Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 2.500 € begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 250 € zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn die versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken wie Kutschen oder Schlitten eingesetzt werden und dabei auch Gäste mitgenommen werden – allerdings nur, wenn dies kostenlos und für private Zwecke geschieht. Ebenso abgesichert sind Schäden durch nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger sowie Schäden, die beim Be- oder Entladen des eigenen Fahrzeugs oder Anhängers bei Dritten entstehen. Für Be- und Entladeschäden gilt eine Obergrenze von 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, wobei der Versicherungsnehmer 250 € je Versicherungsfall selbst trägt.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, wenn mein Hund eine Kutsche oder einen Schlitten zieht?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken wie Kutschen oder Schlitten sowie bei der Beförderung von Gästen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt.
Ist ein Tiertransportanhänger im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Besitz und die Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern verursacht werden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Be- und Entladeschäden?
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 2.500 € begrenzt. Zusätzlich trägt der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 250 €.
Was gilt für Schäden beim Be- oder Entladen meines Fahrzeugs?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die bei Dritten beim Be- oder Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022