Für Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen und Gebäuden bietet die Hundehalterhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung abgestufte Leistungen bei Mietsachschäden. Was jeweils versichert ist, richtet sich nach dem Tarif TOP-VIT oder TOP-VIT PlusN.
- Mietsachschäden an Gebäuden: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an Hundepensionen: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen (z.B. Hotels oder Ferienwohnungen): TOP-VIT bis 10.000 €, TOP-VIT PlusN enthalten.
- Schäden an versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern: TOP-VIT bis 5.000 €, TOP-VIT PlusN bis 20.000 €.
- Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Kraftfahrzeugen: in TOP-VIT nicht enthalten, TOP-VIT PlusN bis 2.500 €.
- Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten Sachen: TOP-VIT bis 10.000 €, TOP-VIT PlusN bis 30.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Hier geht es um Schäden an Dingen, die man nicht selbst besitzt, sondern gemietet, geliehen oder geleast hat. Das umfasst Gebäude, Hundepensionen, Ferienwohnungen sowie Fahrzeuge und Anhänger. Die abgesicherten Höchstsummen steigen mit dem höherwertigen Tarif.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Ferienwohnungen versichert?
Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen, etwa in Hotels oder Ferienwohnungen, sind in TOP-VIT bis 10.000 € und in TOP-VIT PlusN enthalten.
Was gilt bei geliehenen Kraftfahrzeugen?
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Kraftfahrzeugen sind in TOP-VIT nicht enthalten, in TOP-VIT PlusN bis 2.500 €.
Bis wieviel sind versicherungspflichtige Hundetransportanhänger abgedeckt?
Schäden an versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern sind in TOP-VIT bis 5.000 € und in TOP-VIT PlusN bis 20.000 € versichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2022