Wer nach einem Schaden auf nachhaltige Reparatur oder Wiederbeschaffung setzt, erhält bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung zusätzliche Leistungen: übernommen werden Mehrkosten für die Beschaffung oder Reparatur versicherter Sachen über nachhaltige Unternehmen sowie ein freiwilliger Aufschlag über den gesetzlichen Zeitwert hinaus, jeweils mit festen prozentualen und betragsmäßigen Grenzen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten. Diese entstehen bei der Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten begrenzt, maximal jedoch 2.500 €.
Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus. Voraussetzung ist, dass die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen/Produkte durchgeführt werden (z. B. Umwelt- und Fairtrade-Siegel, klimafreundliche Materialien).
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparaten
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware)
- Cerankochfeldern
- Mietsachschäden
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert begrenzt, maximal jedoch 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Entscheiden Sie sich nach einem Schaden für eine nachhaltige Reparatur oder Wiederbeschaffung über anerkannte nachhaltige Unternehmen, übernimmt der Versicherer einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten – bis zu 50 %, höchstens 2.500 € pro Versicherungsfall. Auf Wunsch zahlt der Versicherer bei Sachschäden außerdem einen Aufschlag über den gesetzlichen Zeitwert hinaus, wenn nachhaltige Verfahren oder Produkte zum Einsatz kommen, begrenzt auf 30 % über dem anerkannten Zeitwert und maximal 2.500 €. In beiden Fällen muss die Nachhaltigkeit vorab vom Versicherer anerkannt sein; für bestimmte Gegenstände wie Elektronik, Brillen, Mobiliar oder Kleidung gelten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden nachhaltige Mehrkosten erstattet?
Je Versicherungsfall werden bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten erstattet, maximal jedoch 2.500 €.
Was muss erfüllt sein, damit die nachhaltigen Mehrleistungen greifen?
Die Nachhaltigkeit des Unternehmens muss vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt werden. Beim nachhaltigen Schadenersatz muss die Nachhaltigkeit ebenfalls vom Versicherer anerkannt sein.
Wie hoch ist der Aufschlag beim nachhaltigen Schadenersatz über den Zeitwert hinaus?
Die Höchstentschädigung beträgt je Versicherungsfall 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert, maximal 2.500 €.
Welche Gegenstände sind vom nachhaltigen Schadenersatz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer und tragbare Computersysteme, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen jeder Art, Mobiliar, Kleidung (außer Second-Hand-Ware), Cerankochfelder und Mietsachschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022