Wer als Hundehalter gemietete Wohnräume beschädigt, ist über die Hundehaftpflicht der GVO Versicherung bei Mietsachschäden bis zu einer festgelegten Versicherungssumme abgesichert – allerdings nur für privat genutzte Räume in Gebäuden und mit klar benannten Ausschlüssen wie Verschleiß, bestimmten technischen Anlagen, Glas- und Schimmelschäden.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet hat, sowie alle daraus entstehenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Dies gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 1.000.000 EUR. Diese Summe wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Werden vom Versicherungsnehmer gemietete Sachen beschädigt, gelten diese als Mietsachschäden – dazu zählen auch die daraus folgenden Vermögensschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht dabei nur für privat gemietete Wohn- und andere Räume in Gebäuden, und zwar bis zu 1.000.000 EUR je Versicherungsfall, angerechnet auf die Pauschalsumme und die Jahreshöchstersatzleistung. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Abnutzung und Verschleiß, an bestimmten technischen Anlagen und Geräten, an Glas sowie durch Schimmelbildung.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Mietsachschäden?
Als Mietsachschäden gelten Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Bis zu welcher Höhe sind Mietsachschäden an Räumen versichert?
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 1.000.000 EUR. Sie wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Für welche Räume gilt der Versicherungsschutz bei Mietsachschäden?
Der Schutz gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, Glasschäden, soweit man sich dagegen besonders versichern kann, sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022