Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung sind über die Grunddeckung hinaus zahlreiche zusätzliche Leistungen eingeschlossen: Welpen bis 18 Monate, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Flurschäden und tierische Ausscheidungen, Deckschäden sowie Allmählichkeitsschäden. Ebenso mitversichert sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten für einen entlaufenen Hund, Kosten für Nottötung und Bestattung bis 2.500 Euro, ein Verzicht auf die Anrechnung der Mithaftung bis 1.000 Euro und Neuwertentschädigung für Gegenstände bis 5.000 Euro.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch Welpen, soweit diese nicht älter als 18 Monate sind.
Voraussetzung ist, dass die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
Führen ohne Leine/Maulkorb
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
Flurschäden, tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und tierischen Ausscheidungen.
Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewolltem und gewolltem Deckakt.
Keine Anrechnung bei Mithaftung
Der Versicherer verzichtet, sofern der Versicherungsnehmer es wünscht, auf eine Anrechnung der Mithaftung nach § 254 Ziff. 1 – 2 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 €.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Der Versicherer übernimmt die dem Versicherungsnehmer entstehenden Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier. Eingeschlossen sind auch die Kosten für den Einsatz von speziell ausgebildeten Suchhunden. Voraussetzung ist, dass der Hund entläuft und auch nach 24 Stunden nicht wieder aufgetaucht ist.
Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Kosten für Nottötung / Bestattung
Nach einem versicherten Haftpflichtschaden im Sinne dieser Versicherungsbedingungen übernimmt der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für eine erforderliche Nottötung. Auf Wunsch übernimmt er zudem die Kosten der Nottötung sowie der Bestattung, einschließlich der Abholung durch den Abdecker des versicherten Hundes.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für tierärztliche Behandlungskosten.
Die Höchstentschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Allmählichkeitsschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Neuwertentschädigung
Der Versicherer leistet Schadenersatz bis zum Neuwert auf Wunsch des Versicherungsnehmers. Der beschädigte oder zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich ein Anspruch auf den Zeitwert.
Die Höchstentschädigung ist auf 5.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag deckt neben der reinen Hundehaftpflicht mehrere Zusatzleistungen ab. Dazu zählen etwa Schäden durch junge Welpen, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Flurschäden, Deckschäden sowie Allmählichkeitsschäden. Zusätzlich werden unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Suche und Bergung eines entlaufenen Hundes, für eine Nottötung samt Bestattung sowie eine Neuwertentschädigung für beschädigte Gegenstände übernommen. Für einige dieser Leistungen gelten feste Höchstgrenzen und Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Welpen mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch Welpen ist mitversichert, solange sie nicht älter als 18 Monate sind. Voraussetzung ist, dass die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
Was passiert, wenn mein Hund entläuft und nicht wiederkommt?
Wenn der Hund entläuft und auch nach 24 Stunden nicht wieder aufgetaucht ist, übernimmt der Versicherer die Such-, Rettungs- und Bergungskosten, einschließlich des Einsatzes speziell ausgebildeter Suchhunde. Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Bekomme ich bei einem beschädigten Gegenstand den Neuwert erstattet?
Auf Wunsch leistet der Versicherer Schadenersatz bis zum Neuwert, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum ist und das Kaufdatum nachgewiesen wird. Ohne Nachweis besteht nur Anspruch auf den Zeitwert. Die Höchstentschädigung liegt bei 5.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Werden Kosten für eine Nottötung und Bestattung übernommen?
Nach einem versicherten Haftpflichtschaden übernimmt der Versicherer die Kosten für eine erforderliche Nottötung und auf Wunsch auch die Kosten der Bestattung inklusive Abholung durch den Abdecker. Tierärztliche Behandlungskosten werden nicht erstattet. Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022