Wer seine versicherten Hunde als Zugtiere vor Kutschen oder Schlitten einsetzt oder mit ihnen Gäste befördert, ist über die Hundehaftpflicht der GVO Versicherung mitversichert, solange dies unentgeltlich und privat geschieht. Zusätzlich abgedeckt sind Schäden durch nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger, die Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern sowie Be- und Entladeschäden bis 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und der Verwendung der über diesen Vertrag versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken. Dazu zählen zum Beispiel Kutschen oder Schlitten. Ebenso mitversichert ist die Beförderung von Gästen.
Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt.
Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Besitz und die Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern verursacht werden.
Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern. Voraussetzung ist, dass diese ihm von einem Dritten privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurden.
Die Leistung ist auf den Vermögensschaden begrenzt, der sich durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung des Hundetransportanhängers ergibt. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den in der betreffenden Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers. Aus diesem muss die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung hervorgehen.
Be- und Entladeschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die bei Dritten beim Be- oder Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf bestimmte Situationen rund um Fahrzeuge und Anhänger. Versichert sind Schäden, wenn die Hunde privat und unentgeltlich als Zugtiere vor Kutschen oder Schlitten eingesetzt werden oder Gäste befördern. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden durch nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger, die Rabattrückstufung bei privat und unentgeltlich geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern sowie Be- und Entladeschäden bis zu einer Höchstentschädigung von 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, wenn mein Hund eine Kutsche oder einen Schlitten zieht?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken wie Kutschen oder Schlitten ist mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt.
Was wird bei einem geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhänger ersetzt?
Ersetzt wird der Vermögensschaden, der sich durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung des Anhängers ergibt. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt. Voraussetzung ist, dass der Anhänger privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurde, sowie ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers.
Bis zu welchem Betrag sind Be- und Entladeschäden abgedeckt?
Die Höchstentschädigung für Schäden bei Dritten beim Be- oder Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.
Sind Tiertransportanhänger ohne Versicherungspflicht mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Besitz und die Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern verursacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022