Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung greift das besondere Umweltrisiko, wenn öffentlich-rechtliche Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz auf den Versicherungsnehmer zukommen – etwa bei Schädigungen von geschützten Arten, Gewässern oder Böden. Versichert sind vor allem plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig verursachte Schäden, mit einer Versicherungssumme von 5.000.000 EUR je Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr, ergänzt um klare Ausschlüsse etwa bei bewusstem Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang des Basisschutzes und den folgenden Bedingungen.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert
Versichert sind – abweichend von der allgemeinen Regelung – öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche, die den Versicherungsnehmer betreffen und die der Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG dienen. Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne eine solche Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus Pflichten oder Ansprüche, die den Versicherungsnehmer betreffen, wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland
Versichert sind im Umfang der Auslandsregelung des Basisschutzes die Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen abweichen, die dem Umweltschutz dienen.
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden,
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 5.000.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil regelt den Schutz für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, also für Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern und am Boden. Versichert sind vor allem Sanierungspflichten, wenn der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig verursacht wurde; unter bestimmten Voraussetzungen sind auch fehlerhafte fremde Erzeugnisse und Schäden an bestimmten Grundstücken abgedeckt. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch bewusstes Abweichen von Umweltschutzvorschriften oder Schäden, die durch einen anderen Vertrag abgedeckt sind oder wären. Je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr stehen bis zu 5.000.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Arten von Umweltschäden sind hier gemeint?
Gemeint sind Schädigungen von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigungen der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie Schädigungen des Bodens im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Unter welchen Bedingungen besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden?
Versichert sind Sanierungspflichten oder -ansprüche nach dem USchadG, wenn die schadenverursachenden Emissionen oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt sind. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen Schäden durch fehlerhafte Erzeugnisse Dritter sowie Umweltschäden an bestimmten eigenen oder überlassenen Grundstücken abgedeckt.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht, wenn der Schaden durch bewusstes Abweichen von umweltschutzbezogenen Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen verursacht wurde. Ausgeschlossen sind zudem Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt sowie Schäden, für die aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Umweltschäden?
Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres liegt ebenfalls bei 5.000.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022