Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen zu verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags vorbehalten bleiben und den tatsächlichen Beginn beeinflussen können.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem Termin, der auf dem Versicherungsschein steht. Allerdings kann dieser Beginn davon abhängen, ob der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird der Erst- oder Einmalbeitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, greifen die dafür vorgesehenen Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gibt es Einschränkungen beim Beginn des Schutzes?
Ja, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Dann greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022