Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers auch dann versichert, wenn Dritten Schäden durch Umwelteinwirkung entstehen. Dazu zählen Schäden durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. Als Umwelteinwirkung gelten etwa Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen. Voraussetzung ist, dass sie sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Umwelteinwirkung mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Wann gilt ein Schaden als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Über welche Medien muss sich die Einwirkung ausgebreitet haben?
Die Erscheinung muss sich in Boden, Luft oder Wasser, einschließlich Gewässer, ausgebreitet haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022