Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa im laufenden Vertrag. Für Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht gilt dieser Schutz jedoch nicht. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, besteht ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Fälle, in denen sich das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit erhöht oder erweitert. Ausgenommen davon sind Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss er innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung nutzen, sonst verfällt es.
Häufige Fragen
Ist der Versicherungsschutz auch dann gegeben, wenn sich das Risiko im Laufe der Zeit vergrößert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von diesem Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
In diesem Fall ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wie lange kann der Versicherer wegen einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022