Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung sind Schäden im Ausland mitversichert, wenn sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu drei Jahren eintreten. Auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch VII fallen darunter, wobei alle Leistungen in Euro erbracht werden und die Zahlung mit Anweisung des Betrags bei einem Geldinstitut in der Europäischen Währungsunion als erfüllt gilt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Versicherungsfälle, die im Ausland eintreten. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 3 Jahren eintritt.
In diesem Rahmen sind auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII versichert.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn im Ausland ein Schaden passiert, besteht Versicherungsschutz – allerdings nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt von höchstens drei Jahren. Zahlungen leistet der Versicherer immer in Euro. Erfolgt die Zahlung an einen Ort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung bereits als erfüllt, wenn der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei Schäden im Ausland versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Versicherungsfälle, die im Ausland eintreten – allerdings ausschließlich, wenn sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 3 Jahren eintreten.
Wie lange darf der Auslandsaufenthalt maximal dauern?
Der Versicherungsschutz für Schäden im Ausland gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu 3 Jahren.
In welcher Währung zahlt der Versicherer?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Wann gilt eine Zahlung an einen Ort außerhalb der Europäischen Währungsunion als erfüllt?
Die Verpflichtungen des Versicherers gelten als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022