Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung sind auch Auslandsschäden mitversichert: Schäden, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 5 Jahren – innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt – eintreten. Muss der Versicherungsnehmer im Ausland eine behördlich angeordnete Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer dafür bis zu 250.000 Euro bereit, die auf die Schadenersatzzahlung angerechnet werden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Dies gilt ausschließlich dann, wenn die Versicherungsfälle bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten:
- außerhalb der EU: bis zu 5 Jahren
- innerhalb der EU: von unbegrenzter Dauer
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag zur Verfügung. Dies gilt bis zu einer Höhe von 250.000 €.
Der Kautionsbetrag wird auf die vom Versicherer zu leistenden Schadenersatzzahlungen angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- Die Kaution wird als Strafe oder Geldbuße einbehalten.
- Die Kaution wird für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten.
- Die Kaution ist verfallen.
Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Hundehaftpflicht greift auch, wenn während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts ein Schaden entsteht – außerhalb der EU bis zu 5 Jahre, innerhalb der EU ohne zeitliche Begrenzung. Wird im Ausland eine Kaution behördlich verlangt, streckt der Versicherer bis zu 250.000 Euro vor. Diese Summe wird mit dem Schadenersatz verrechnet; ist die Kaution höher oder wird sie einbehalten bzw. verfällt sie, muss der Versicherungsnehmer den Unterschiedsbetrag erstatten. Bei Zahlungsorten außerhalb der Euro-Zone gilt die Zahlung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut in der Währungsunion angewiesen ist.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich im Ausland über die Hundehaftpflicht abgesichert?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb der EU besteht Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren. Innerhalb der EU gilt der Schutz für unbegrenzte Dauer.
Wird eine im Ausland verlangte Kaution vom Versicherer übernommen?
Ja. Muss der Versicherungsnehmer durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung seiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Muss ich die Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf die Schadenersatzzahlungen angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für nicht versicherte Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Was gilt bei Zahlungen außerhalb der Euro-Zone?
Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022