Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert, wobei für mitversicherte Personen grundsätzlich dieselben Vertragsbestimmungen wie für den Versicherungsnehmer gelten. Liegt bei einer versicherten Person ein Grund für einen Ausschluss oder eine Risikobegrenzung vor, entfällt der Schutz für alle Beteiligten – die Rechte aus dem Vertrag übt allein der Versicherungsnehmer aus, während die Obliegenheiten alle Versicherten erfüllen müssen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht einer Person, die den Hund nicht gewerbsmäßig hütet. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer, mit Ausnahme der Vorsorgeversicherung, wenn ein neues Risiko nur eine mitversicherte Person betrifft. Trifft ein Ausschluss oder eine Risikobegrenzung auf eine versicherte Person zu, entfällt der Schutz für alle. Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben, aber alle Versicherten müssen die Obliegenheiten erfüllen.
Häufige Fragen
Ist auch jemand versichert, der meinen Hund für mich hütet?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten für mitversicherte Personen die gleichen Vertragsbedingungen wie für mich?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen gelten entsprechend auch für mitversicherte Personen. Eine Ausnahme bilden die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn nur bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen – unabhängig davon, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben und wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Die Rechte aus dem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022