Wer als Grundbesitzer mit einem Gewässerschaden konfrontiert wird, findet in der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung Deckung für die gesetzliche Haftpflicht bei nachteiligen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit – auch beim Grundwasser. Versichert sind unmittelbare und mittelbare Folgen, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. Für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gelten dabei klare Mengengrenzen für Kleingebinde und Gesamtfassungsvermögen.
Mitversichert ist – in Erweiterung zur Grundbesitzerhaftpflicht – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers. Das schließt das Grundwasser mit ein (Gewässerschäden). Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt.
Resultieren diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, besteht Versicherungsschutz nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Anlagen bis 200 l/kg Inhalt (Kleingebinde).
- Das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter darf 2.000 l/kg nicht übersteigen.
Werden mit den Anlagen die genannten Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Die Grundbesitzerhaftpflicht deckt auch Schäden ab, bei denen die Beschaffenheit von Gewässern oder des Grundwassers nachteilig verändert wird und der Versicherungsnehmer dafür gesetzlich haftet. Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt. Beim Lagern gewässerschädlicher Stoffe gilt der Schutz nur für kleine Behälter bis 200 l/kg und bei einem Gesamtfassungsvermögen bis 2.000 l/kg. Werden diese Mengen überschritten, greift stattdessen die Vorsorgeversicherung.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden am Grundwasser mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers.
Bis zu welcher Menge sind gelagerte gewässerschädliche Stoffe abgedeckt?
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Anlagen bis 200 l/kg Inhalt (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 2.000 l/kg nicht übersteigt.
Was passiert, wenn die Mengengrenzen überschritten werden?
Wird eine der genannten Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Stattdessen gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Wie werden Vermögensschäden bei Gewässerschäden behandelt?
Vermögensschäden werden im Rahmen dieser Deckung wie Sachschäden behandelt.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022