Die Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung erweitert den Schutz auf die gesetzliche Haftpflicht aus Turn- und Spielplätzen samt Geräten, aus Gebäudezubehör wie Aufzügen, Heizungen und Fernsprechern sowie aus hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen, Wallboxen und E-Ladestationen, Flüssiggastanks sowie – begrenzt – eine berufliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks abgedeckt.
Mitversichert ist – in Erweiterung des Versicherungsschutzes – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörigen Geräten. Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern sowie von hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern.
Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung von Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück stehen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie auf die Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers. Voraussetzung ist, dass damit keine Lieferverpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber, einem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist.
Nicht versichert ist die Versorgung von Endverbrauchern sowie elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Wallboxen / E-Ladestationen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wallboxen/E-Ladestationen auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen bezeichneten Grundstück stehen.
Wallboxen/E-Ladestationen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inklusive Hybrid).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wallboxen/E-Ladestationen mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben werden.
Soweit Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht (zum Beispiel aus einer KFZ- oder Gebäudeversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Flüssiggastanks
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks, die auf dem Versicherungsgrundstück gelegen sind.
Berufliche/Gewerbliche Tätigkeit
Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübt, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt. Dies gilt nicht für Praxis-/Büroräume, die der Versicherungsnehmer dort unterhält, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für Schäden aufgrund der Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz umfasst neben dem Grundstück auch bestimmtes Zubehör und Anlagen: Turn- und Spielplätze, Aufzüge, Heizungen, Fernsprecher, hauseigene Bäder sowie – unter bestimmten Bedingungen – Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen, Wallboxen bzw. E-Ladestationen und Flüssiggastanks. Für Wallboxen gelten dabei besondere Voraussetzungen wie die Installation durch einen Fachbetrieb; bei gewerblichem Betrieb mit Gewinnabsicht besteht kein Schutz. Wird auf dem Grundstück ein Betrieb oder Beruf ausgeübt, greift der Schutz nur eingeschränkt und in der Regel über eine separate Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen auf dem Grundstück mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden im Zusammenhang mit der Unterhaltung von Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ist mitversichert. Der Schutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht und die Stromeinspeisung ins Netz des örtlichen Netzbetreibers, sofern damit keine Lieferverpflichtung verbunden ist. Nicht versichert sind die Versorgung von Endverbrauchern und elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wallbox oder E-Ladestation versichert?
Voraussetzung ist die Installation durch einen Fachbetrieb, und die Anlage muss sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Kein Schutz besteht, wenn die Wallbox/E-Ladestation mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Zudem entfällt der Schutz, soweit Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag wie der KFZ- oder Gebäudeversicherung besteht.
Bin ich versichert, wenn ich auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübe?
Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf aus, wird der Schutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt. Ausgenommen sind Praxis-/Büroräume, sofern die gewerblich genutzte Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Schutz besteht. Für Schäden aufgrund der Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Aufzüge, Heizungen und Schwimmbäder im Gebäude mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern sowie von hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern. Ebenso mitversichert sind Turn- und Spielplätze mit den dazugehörigen Geräten.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022