Wer auf seinem versicherten Grundstück eine Wallbox oder E-Ladestation betreibt, ist über die Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung mitversichert, wenn beim Laden von E-Bikes, E-Rollern, E-Scootern oder Elektro- und Hybridfahrzeugen ein Schaden entsteht. Voraussetzung ist die Installation durch einen Fachbetrieb; kein Schutz gilt bei Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht oder wenn ein anderer Vertrag greift.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wallboxen und E-Ladestationen stehen. Voraussetzung ist, dass sich diese auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen bezeichneten Grundstück befinden.
Wallboxen und E-Ladestationen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, Elektro-Rollern, Elektro-Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inklusive Hybrid).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wallboxen oder E-Ladestationen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Soweit Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht (zum Beispiel aus einer KFZ- oder Gebäudeversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Betrieb einer Wallbox oder E-Ladestation auf dem versicherten Grundstück entstehen, sind über die gesetzliche Haftpflicht mitversichert. Das gilt für Ladeanlagen von E-Fahrrädern, E-Rollern, E-Scootern sowie Elektro- und Hybridfahrzeugen. Der Schutz setzt voraus, dass ein Fachbetrieb die Anlage installiert hat. Kein Schutz besteht bei gewinnorientiertem Betrieb oder wenn bereits ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine Wallbox auf meinem Grundstück mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wallboxen oder E-Ladestationen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück stehen.
Welche Fahrzeuge dürfen an der Ladestation geladen werden?
Wallboxen und E-Ladestationen dienen der Stromversorgung von Elektrofahrrädern, Elektro-Rollern, Elektro-Scootern und Elektrokraftfahrzeugen einschließlich Hybridfahrzeugen.
Muss die Wallbox von einem Fachbetrieb eingebaut werden?
Ja, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
Besteht Schutz, wenn ich mit der Ladestation Geld verdiene?
Nein, es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Wallbox oder E-Ladestation mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022