Wer als Grundbesitzer eine Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung hat, ist auch für Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen wie Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge, Rauch, Ruß oder Staub geschützt. Ebenso mitversichert sind das Bauherrenrisiko bei Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro je Bauvorhaben sowie Schäden durch Rückstau, Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen. Dazu gehören:
- Einwirkungen der Temperatur
- Einwirkungen von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit
- Einwirkungen von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Bauarbeiten (Bauherrenrisiko)
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten. Dazu zählen Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben.
Mitversichert ist außerdem die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Mithilfe eingesetzten Personen. Sie gilt für Schäden, die diese Personen in Ausübung dieser Verrichtungen bei Dritten verursachen (Bauhelferhaftpflicht).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Außerdem dürfen die Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten 50.000 € nicht überschreiten.
Wird einer dieser Beträge überschritten, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Rückstau, Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch:
- Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
- Senkungen von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles eines solchen)
- Erdrutschungen
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Was bedeutet das konkret?
Die Grundbesitzerhaftpflicht deckt nicht nur plötzliche Schäden ab, sondern auch solche, die sich nach und nach entwickeln – etwa durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub. Auch das Bauherrenrisiko ist bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro je Bauvorhaben mitversichert, einschließlich der Haftpflicht von Bauhelfern – vorausgesetzt, Planung, Bauleitung und Ausführung liegen bei einem Dritten und die Eigenleistungen bleiben unter 50.000 Euro. Zusätzlich sind Schäden durch Rückstau, Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden abgedeckt, die sich langsam entwickeln?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub.
Bis zu welcher Bausumme ist das Bauherrenrisiko mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben mitversichert. Dazu zählen Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten.
Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz bei Bauarbeiten?
Planung, Bauleitung und Bauausführung müssen an einen Dritten vergeben sein, und die Eigenleistungen dürfen 50.000 € nicht überschreiten. Wird einer der Beträge überschritten, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Sind Schäden durch Überschwemmungen oder Rückstau mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals, durch Senkungen von Grundstücken, durch Erdrutschungen sowie durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022