Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung sind auch Sachschäden abgedeckt, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals, durch Senkungen von Grundstücken sowie durch Erdrutschungen und Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die gesetzliche Haftpflicht für solche Sachschäden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden, die entstehen durch:
- Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
- Senkungen von Grundstücken, auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles eines solchen
- Erdrutschungen
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen bestimmter Sachschäden. Erfasst sind Schäden durch zurückgestaute Abwässer aus dem Straßenkanal sowie durch das Absacken von Grundstücken – einschließlich darauf errichteter Werke oder Teile davon. Ebenfalls mitversichert sind Sachschäden durch Erdrutschungen und durch Überschwemmungen von stehenden oder fließenden Gewässern.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch zurückgestaute Abwässer aus dem Straßenkanal mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei Überschwemmungen?
Ja, Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind mitversichert.
Was gilt bei Senkungen von Grundstücken?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch Senkungen von Grundstücken – auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles eines solchen.
Sind auch Erdrutschungen abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch Erdrutschungen ist mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022