Wer als Grundstückseigentümer für Schäden durch verunreinigtes Wasser haften muss, findet in der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung Schutz für Gewässerschäden – also für nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers samt Grundwasser. Abgedeckt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Heizöltanks bis 5.000 Liter, die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden sowie Sachschäden durch häusliche Abwässer und Rückstau aus dem Straßenkanal.
Mitversichert ist – erweiternd zum Basisschutz – die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Dabei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Resultieren diese Gewässerschäden aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde). Voraussetzung ist, dass das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
Werden mit den Anlagen die genannten Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Gewässerschaden-Anlagerisiko
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Haftpflicht aus Gewässerschäden als Inhaber eines ober- oder unterirdischen Heizöltanks. Batterietanks gelten dabei als ein Tank. Der Tank muss zur Versorgung des im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannten Risikos dienen, mit einem Gesamtfassungsvermögen von bis zu 5.000 Liter.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- eine ordnungsgemäße, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Installation durch einen Fachmann, zum Beispiel nach den Verordnungen über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS),
- eine mindestens jährlich durchgeführte Wartung durch einen Fachbetrieb,
- die unverzügliche Beseitigung von Mängeln durch einen Fachbetrieb,
- das Vorhandensein von Schutzvorrichtungen, zum Beispiel Überfüllsicherung, doppelwandige Anlage,
- Leckanzeige und Auffangwanne.
Häusliche Abwässer
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen (also keine industriellen und gewerblichen Abwässer). Ebenso mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie für eine Verunreinigung von Gewässern oder Grundwasser haften müssen. Für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gilt der Schutz nur bei Kleingebinden bis 100 l/kg und einem Gesamtfassungsvermögen bis 1.000 l/kg; darüber hinaus greift stattdessen die Vorsorgeversicherung. Zusätzlich sind Heizöltanks bis 5.000 Liter unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert, ebenso Schäden durch häusliche Abwässer und durch Rückstau aus dem Straßenkanal.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Fassungsvermögen ist ein Heizöltank abgesichert?
Versicherungsschutz besteht für einen ober- oder unterirdischen Heizöltank mit einem Gesamtfassungsvermögen von bis zu 5.000 Liter. Batterietanks gelten dabei als ein Tank.
Welche Voraussetzungen muss mein Heizöltank für den Versicherungsschutz erfüllen?
Nötig sind eine ordnungsgemäße, gesetzeskonforme Installation durch einen Fachmann, eine mindestens jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb, die unverzügliche Beseitigung von Mängeln durch einen Fachbetrieb sowie Schutzvorrichtungen wie Überfüllsicherung, doppelwandige Anlage, Leckanzeige und Auffangwanne.
Sind Schäden durch gelagerte gewässerschädliche Stoffe mitversichert?
Ja, aber nur für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) und nur, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt. Werden diese Grenzen überschritten, entfällt dieser Schutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Sind Abwasserschäden vom Versicherungsschutz umfasst?
Mitversichert sind Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen, sowie Sachschäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal. Industrielle und gewerbliche Abwässer sind nicht erfasst.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022