Wer versicherte Sachen über nachhaltige Unternehmen wiederbeschafft oder reparieren lässt, erhält von der GVO Versicherung in der Grundbesitzerhaftpflicht eine Entschädigung für die dadurch entstehenden notwendigen Mehrkosten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit des Unternehmens vorab anerkennt; erstattet werden je Versicherungsfall bis zu 50 % der Mehrkosten, höchstens jedoch 2.500 €.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten, die für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen anfallen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten begrenzt, maximal jedoch auf 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Wählt man für die Wiederbeschaffung oder Reparatur versicherter Sachen ein nachhaltiges Unternehmen, übernimmt der Versicherer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Wichtig ist dabei, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit des Unternehmens vor der Beauftragung anerkennt. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf höchstens die Hälfte der Mehrkosten und maximal 2.500 € gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einer Reparatur über nachhaltige Unternehmen übernommen?
Erstattet werden die notwendigen Mehrkosten, die für die Wiederbeschaffung oder Reparatur versicherter Sachen über nachhaltige Unternehmen entstehen.
Muss die Nachhaltigkeit des Unternehmens vorher bestätigt werden?
Ja, Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit des Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur anerkennt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für diese Mehrkosten?
Je Versicherungsfall werden bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten erstattet, höchstens jedoch 2.500 €.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022