Wer über die GVO Versicherung eine Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat, kann bei Sachschäden auf Wunsch eine Entschädigung erhalten, die über den gesetzlichen Zeitwert hinausgeht, wenn Wiederbeschaffung oder Reparatur nachhaltig erfolgt – etwa mit Umwelt- oder Fairtrade-Siegeln oder klimafreundlichen Materialien. Der Versicherer muss die Nachhaltigkeit anerkennen; die Mehrleistung ist auf 30 % über dem Zeitwert und höchstens 2.500 € begrenzt.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus. Voraussetzung ist, dass die Wiederbeschaffung, die Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen bzw. Produkte durchgeführt werden (zum Beispiel mit Umwelt- und Fairtrade-Siegeln oder klimafreundlichen Materialien).
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an folgenden Gegenständen:
- mobile Kommunikationsmittel jeder Art (zum Beispiel mobile Telefone, Pager)
- Computer jeder Art, auch tragbare Computersysteme (zum Beispiel Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparate
- tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (zum Beispiel MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware)
- Cerankochfelder
- Mietsachschäden
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert begrenzt, maximal jedoch auf 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Sachschaden können Versicherte sich mehr auszahlen lassen, als ihnen gesetzlich zusteht, wenn sie bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung auf Nachhaltigkeit setzen, etwa auf klimafreundliche Materialien oder Produkte mit Umwelt- und Fairtrade-Siegel. Der Versicherer muss diese Nachhaltigkeit allerdings anerkennen. Für bestimmte Gegenstände wie Handys, Computer, Brillen oder Kleidung gilt diese Mehrleistung nicht. Insgesamt ist die zusätzliche Zahlung auf 30 % über dem anerkannten Zeitwert und höchstens 2.500 € pro Versicherungsfall gedeckelt.
Häufige Fragen
Unter welcher Bedingung zahlt der Versicherer mehr als den Zeitwert?
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers über den gesetzlichen Zeitwert hinaus, wenn die Wiederbeschaffung, Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen bzw. Produkte durchgeführt werden, zum Beispiel mit Umwelt- und Fairtrade-Siegeln oder klimafreundlichen Materialien. Zudem muss der Versicherer die Nachhaltigkeit anerkennen.
Wie hoch kann die zusätzliche Entschädigung ausfallen?
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert begrenzt, höchstens jedoch auf 2.500 €.
Für welche Gegenstände gilt die Mehrleistung nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer und tragbare Computersysteme, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen, Mobiliar, Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware), Cerankochfelder sowie Mietsachschäden.
Zählt gebrauchte Kleidung auch zu den Ausschlüssen?
Kleidung ist grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch bildet Second-Hand-Ware eine Ausnahme und ist damit von diesem Ausschluss nicht betroffen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022