Die GVO Versicherung erweitert in der Grundbesitzerhaftpflicht den Schutz auf das sogenannte Gewässerschaden-Restrisiko: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare und mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. Bei gelagerten gewässerschädlichen Stoffen greift der Schutz nur für Kleingebinde bis 200 l/kg und ein Gesamtfassungsvermögen bis 2.000 l/kg.
Mitversichert ist – als Erweiterung – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Dabei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Resultieren diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, besteht Versicherungsschutz ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um Anlagen bis 200 l/kg Inhalt (Kleingebinde).
- Das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter übersteigt 2.000 l/kg nicht.
Werden mit den Anlagen die genannten Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt Schäden ab, die durch eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers oder des Grundwassers entstehen. Reine Vermögensschäden werden dabei genauso behandelt wie Sachschäden. Lagert der Versicherungsnehmer als Betreiber gewässerschädliche Stoffe, greift der Schutz nur für kleine Behälter bis 200 l/kg und ein Gesamtvolumen bis 2.000 l/kg. Wird diese Grenze überschritten, fällt der Schutz weg und es gelten die Regeln zur Vorsorgeversicherung.
Häufige Fragen
Was ist beim Gewässerschaden-Restrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt.
Welche Grenzen gelten bei der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe?
Bei Gewässerschäden aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, besteht Schutz nur für Anlagen bis 200 l/kg Inhalt (Kleingebinde) und nur, solange das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 2.000 l/kg nicht übersteigt.
Was passiert, wenn die Mengengrenzen überschritten werden?
Werden die Beschränkungen von 200 l/kg je Anlage oder 2.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Werden reine Vermögensschäden hier mit abgedeckt?
Ja, im Rahmen dieses Bausteins werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022