Für neue Risiken in der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung greift der Versicherungsschutz sofort mit deren Entstehung – und zwar bis zur Einigung in voller Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, statt nur bis zu einer begrenzten Vorsorgesumme.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung. Er gilt in Höhe der Versicherungssumme, die für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken hinzu, sind sie ab ihrer Entstehung mitversichert. Der Schutz besteht dabei bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Einigung erzielt wird. Anders als bei einer sonst üblichen begrenzten Vorsorgesumme steht hier die volle vereinbarte Versicherungssumme der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ab wann sind neue Risiken versichert?
Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht bereits ab ihrer Entstehung und läuft bis zur Einigung.
In welcher Höhe sind neue Risiken abgesichert?
Neue Risiken sind in Höhe der für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.
Bis zu welchem Zeitpunkt gilt dieser erweiterte Schutz?
Der erweiterte Versicherungsschutz besteht bis zur Einigung.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022