In der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung sind Haftpflichtansprüche mitversichert, wenn häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen, Sachschäden verursachen. Ebenso greift der Schutz bei Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals, während industrielle und gewerbliche Abwässer nicht erfasst sind.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen. Industrielle und gewerbliche Abwässer sind davon ausgenommen.
Mitversichert sind außerdem Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche, wenn im Gebäude anfallende häusliche Abwässer Sachschäden verursachen. Auch Sachschäden, die durch zurückgestaute Abwässer aus dem Straßenkanal entstehen, sind abgedeckt. Nicht eingeschlossen sind hingegen industrielle und gewerbliche Abwässer.
Häufige Fragen
Welche Abwässer sind hier abgedeckt?
Mitversichert sind Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen, sowie Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Sind auch gewerbliche oder industrielle Abwässer eingeschlossen?
Nein, industrielle und gewerbliche Abwässer sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gilt der Schutz auch bei einem Rückstau aus dem Straßenkanal?
Ja, Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022