Wer bei der GVO Versicherung eine Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat und unverschuldet eitslos wird, kann sich auf Wunsch von der Beitragszahlung befreien lassen und behält den Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Meldung bei der Bundesagentur für eit und gilt für längstens ein Jahr, wenn zuvor mindestens drei Monate Beiträge gezahlt wurden und der Versicherungsnehmer das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wird der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit des Vertrages unverschuldet arbeitslos, wird die Beitragszahlung des Vertrages auf Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Voraussetzung für die Leistung ist:
- Der Versicherungsnehmer hat das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Er verliert unverschuldet durch Kündigung seines Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens seinen Arbeitsplatz und meldet sich arbeitslos.
- Die wöchentliche Arbeitszeit muss zudem mindestens 20 Stunden betragen haben.
- Das Arbeitsverhältnis darf nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen worden sein.
Während der Außerkraftsetzung wird beitragsfreier Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen gewährt, wenn der Versicherungsnehmer bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bezahlt hat. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Der Versicherungsnehmer hat auf Anforderung, mindestens jedoch alle 3 Monate, Auskunft über das weitere Vorliegen der Voraussetzung für die Beitragsfreistellung zu geben und geeignete Nachweise vorzulegen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, endet die Beitragsfreistellung. Sie tritt jedoch mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft, wenn die Auskünfte und Nachweise nachgereicht werden. Dies gilt nicht, solange eine andere Voraussetzung für die Beitragsfreistellung aufgrund eines erbrachten Nachweises erkennbar noch vorliegt.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 1 Jahr andauert.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Versicherungsnehmer unverschuldet arbeitslos, kann er die Beitragszahlung auf Wunsch aussetzen und behält dabei seinen Versicherungsschutz mit den bisherigen Versicherungssummen. Diese Beitragsfreistellung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft – etwa das Alter, die Art des Arbeitsplatzverlusts und eine mindestens dreimonatige vorherige Beitragszahlung. Der beitragsfreie Schutz gilt längstens ein Jahr, und wer arbeitslos bleibt und deshalb dauerhaft freigestellt ist, dessen Vertrag erlischt nach mehr als einem Jahr Außerkraftsetzung.
Häufige Fragen
Ab wann greift die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung der Beitragszahlung beginnt, sobald sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um beitragsfrei gestellt zu werden?
Der Versicherungsnehmer darf das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss unverschuldet durch Kündigung des Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens seinen Arbeitsplatz verlieren und sich arbeitslos melden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen haben, und das Arbeitsverhältnis darf nicht zum Zweck der Ausbildung geschlossen worden sein. Zudem müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge gezahlt worden sein.
Wie lange gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn. Dauert die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr an, erlischt der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
Muss ich während der Beitragsfreistellung Nachweise erbringen?
Ja, der Versicherungsnehmer muss auf Anforderung, mindestens jedoch alle 3 Monate, Auskunft über das weitere Vorliegen der Voraussetzungen geben und geeignete Nachweise vorlegen. Geschieht dies nicht unverzüglich, endet die Beitragsfreistellung; sie tritt jedoch mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft, wenn die Auskünfte und Nachweise nachgereicht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022