Bei Bauvorhaben rund um den versicherten Grundbesitz übernimmt die GVO Versicherung in der Grundbesitzerhaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro je Bauvorhaben. Mitversichert ist zudem die Bauhelferhaftpflicht der zur Mithilfe eingesetzten Personen, sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind und die Eigenleistungen die festgelegte Grenze nicht überschreiten.
Mitversichert ist – in Erweiterung – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten. Dazu zählen Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Bausumme von 500.000 € je Bauvorhaben.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Mithilfe eingesetzten Personen. Sie gilt für Schäden, die diese Personen bei Dritten in Ausübung dieser Verrichtungen verursachen (Bauhelferhaftpflicht).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Außerdem dürfen die Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten 50.000 € nicht überschreiten.
Wird einer dieser Beträge überschritten, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. In diesem Fall gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer auf seinem Grundstück baut, umbaut, repariert oder abreißt, ist als Bauherr oder Unternehmer bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro je Bauvorhaben mitversichert. Auch die Helfer, die bei den Arbeiten unterstützen, sind über die Bauhelferhaftpflicht abgesichert, wenn sie dabei Dritten einen Schaden zufügen. Der Schutz greift nur, wenn Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten vergeben sind und die eigenen Leistungen höchstens 50.000 Euro betragen. Werden diese Grenzen überschritten, greift stattdessen die Vorsorgeversicherung.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Bausumme sind Bauarbeiten mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist bis zu einer Bausumme von 500.000 € je Bauvorhaben mitversichert.
Sind auch Bauhelfer über die Versicherung geschützt?
Ja, mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Mithilfe eingesetzten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen bei Dritten verursachen (Bauhelferhaftpflicht).
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Planung, Bauleitung und Bauausführung müssen an einen Dritten vergeben sein, und die Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten dürfen 50.000 € nicht überschreiten.
Was passiert, wenn die Bausumme oder die Eigenleistungen die Grenzen überschreiten?
Wird einer der Beträge überschritten, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022