Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung muss der Versicherungsnehmer für eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres keine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, denn der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf diese Frist.
Für den Versicherungsnehmer entfällt die sonst geltende Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Wer diese Versicherung als Versicherungsnehmer kündigen möchte, muss die übliche Frist von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres nicht beachten. Der Versicherer verzichtet auf diese Kündigungsfrist. Damit ist eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer erleichtert.
Häufige Fragen
Muss ich als Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten?
Nein, diese Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres entfällt für den Versicherungsnehmer.
Für wen gilt der Verzicht auf die Kündigungsfrist?
Der Verzicht gilt für den Versicherungsnehmer.
Auf welchen Zeitpunkt bezog sich die weggefallene Frist?
Die weggefallene Frist von drei Monaten bezog sich auf das Ende des Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022