Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung gilt eine Leistungsgarantie: Die verwendeten Bedingungen weichen nur zugunsten des Versicherungsnehmers von den Empfehlungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft und vom Mindeststandard eitskreises Vermittlerrichtlinie ab. Das stellt sicher, dass keine Regelung schlechter ausfällt als die anerkannten Vergleichsmaßstäbe.
Der Versicherer garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen zur Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen. Maßstab dieses Vergleichs sind:
- die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen
- der Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Bedingungen im Vergleich zu den GDV-Musterbedingungen und dem Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen. Das bedeutet, dass keine der abweichenden Regelungen für den Versicherungsnehmer nachteiliger ausfällt als diese Vergleichsmaßstäbe.
Häufige Fragen
Können die Bedingungen auch zu meinem Nachteil von den GDV-Empfehlungen abweichen?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass Abweichungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen.
Welche Vergleichsmaßstäbe gelten für diese Leistungsgarantie?
Verglichen wird mit den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen und mit dem Mindeststandard des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie.
Wofür gilt diese Leistungsgarantie?
Sie gilt für die vorliegenden Bedingungen zur Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022