Bietet ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung einen weiterreichenden Leistungsumfang, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen, gleicht die GVO Versicherung diesen Vorteil im Schadenfall aus, sofern der Versicherungsnehmer die besseren Bedingungen in Textform nachweist. Die Best-Leistungsgarantie greift jedoch nur für benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag und ist bei zahlreichen Schadenfeldern wie Auslandsschäden, beruflichen Risiken, Vorsatz oder Asbest ausgeschlossen.
Bietet ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit weitreichenderem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als der Versicherer an, gilt im Schadenfall Folgendes:
- Der Versicherungsschutz wird um solche Leistungen erweitert.
- Die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) werden bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitert, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Deckungssumme.
- Die Selbstbeteiligungen werden auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduziert, sofern es sich nicht um eine generell zum Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung handelt.
Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln. Deckungen auf „All Risk“-Basis oder Einschlüsse, die generell einer Beitragspflicht unterliegen, fallen nicht darunter.
Leistungsvoraussetzung für die vorstehend genannten Erweiterungen ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) nachweist.
Darüber hinaus gilt die Best-Leistungsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit:
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen,
- der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus,
- beruflichen und gewerblichen Risiken,
- Vorsatz,
- vertraglicher Haftung,
- Eigenschäden,
- Assistance-Dienstleistungen, wie unter anderem Not- und Handwerkerservice, juristische Hilfeleistungen, Betreuungsleistungen,
- auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführende Schadenereignisse,
- dem Halten oder dem Gebrauch von versicherungs- oder führerscheinpflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungsgarantie sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nicht schlechter gestellt sind als bei einem anderen deutschen Versicherer mit besseren Bedingungen. Bietet ein solcher Versicherer mehr Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder niedrigere Selbstbeteiligungen, wird Ihr Schutz entsprechend angepasst – höchstens jedoch bis zur generellen Deckungssumme Ihres Vertrages. Voraussetzung ist, dass Sie die besseren Bedingungen in Textform nachweisen. Die Garantie gilt nur für benannte, beitragsfreie Einschlüsse und ist für eine Reihe von Bereichen wie Auslandsschäden, gewerbliche Risiken, Vorsatz oder Asbest ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie kann ich bessere Leistungen eines anderen Versicherers geltend machen?
Sie müssen die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform nachweisen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Bis zu welcher Höhe werden die Entschädigungsgrenzen erweitert?
Die Sublimits werden bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitert, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Deckungssumme.
Gilt die Best-Leistungsgarantie auch für All-Risk-Deckungen?
Nein. Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln. Deckungen auf All-Risk-Basis oder Einschlüsse, die generell beitragspflichtig sind, fallen nicht darunter.
Für welche Schäden greift die Best-Leistungsgarantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für Auslandsschäden, Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus, berufliche und gewerbliche Risiken, Vorsatz, vertragliche Haftung, Eigenschäden, Assistance-Dienstleistungen, Asbestschäden sowie das Halten oder den Gebrauch versicherungs- oder führerscheinpflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022