Wer bei der GVO Versicherung eine Grundbesitzerhaftpflicht als Anschlussversicherung beantragt und noch einen auslaufenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvertrag hat, erhält eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung für Ereignisse, die künftig über den neuen Vertrag abgedeckt wären. Diese greift nachrangig zum bestehenden Vertrag, gilt längstens 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit Beginn des endgültigen Vertrages – samt Vorgaben zur Kündigung und zur Anzeige eines Versicherungsfalls.
Beantragt der Antragssteller Anschlussversicherungsschutz für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger auslaufender Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter den folgenden Voraussetzungen und Bedingungen.
Soweit der beantragte Versicherungsschutz des künftigen Vertrages über den der anderen, noch bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Differenzdeckung. Diese gilt für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsvertrag gedeckt wären.
- Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung.
- Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht diesem Vertrag ausnahmslos vor.
- Die in diesem Differenzvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedingungen bilden den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen zusammen.
- Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflichtversicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedingungsdifferenzdeckung nicht vergrößert.
Der Versicherungsschutz für die Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung gilt längstens für 12 Monate ab Antragseingang. Er endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrages. Kommt der endgültige Vertrag nicht zustande, entfällt er rückwirkend ab Beginn.
Beide Vertragsparteien haben das Recht, die Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung während der Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.
Sollte der Anschlussversicherungsschutz nicht zustande kommen, kann der Differenzbetrag für den Zeitraum des Differenzversicherungsschutzes anteilig (p.r.t.) auf Basis des nicht zustande gekommenen Anschlussvertrages erhoben werden.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer unverzüglich:
- den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern für den Versicherungsnehmer bereits erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder nur teilweise leistet;
- den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Der Versicherungsnehmer hat im Übrigen jede zumutbare Untersuchung über Ursachen und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten. Er hat jede hierzu dienliche Auskunft und Vollmacht zu erteilen oder erteilen zu lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und insbesondere für Nachweise und Leistungen anderer Versicherer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Wechsel zur GVO ein alter Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvertrag noch läuft, springt die Differenzdeckung nur für den zusätzlichen Schutz ein, den der neue Vertrag über den alten hinaus bietet. Der bestehende Vertrag geht dabei immer vor, und die Deckung greift nachrangig zu ihm. Sie ist zeitlich auf höchstens 12 Monate ab Antragseingang begrenzt und endet, sobald der endgültige Vertrag startet. Tritt ein Versicherungsfall ein, muss der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich melden und bei der Aufklärung mitwirken.
Häufige Fragen
Für welche Fälle greift die Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung?
Sie greift für Ereignisse, die zukünftig über den beantragten Anschlussvertrag gedeckt wären, soweit dieser über den noch bestehenden Haftpflichtvertrag hinausgeht. Die Deckung erfolgt nachrangig, denn bestehende Haftpflichtversicherungen gehen diesem Vertrag ausnahmslos vor.
Wie lange gilt der Differenzversicherungsschutz?
Er gilt längstens 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrages. Kommt der endgültige Vertrag nicht zustande, entfällt er rückwirkend ab Beginn.
Was passiert, wenn der andere Versicherer wegen Beitragsverzug oder Obliegenheitsverletzung nicht zahlt?
Dadurch wird der Umfang der Bedingungsdifferenzdeckung nicht vergrößert. Der fehlende Beitrag oder die verletzte Obliegenheit beim anderen Vertrag führt also nicht zu einer erweiterten Leistung aus der Differenzdeckung.
Wann muss ein Versicherungsfall gemeldet werden?
Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald erkennbar ist, dass der andere Versicherer nicht oder nur teilweise leistet, spätestens jedoch, wenn dieser den Schutz ganz oder teilweise versagt hat. Zudem sind Auskünfte, Vollmachten und Belege beizubringen, auch zu Leistungen anderer Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022