Wer beschädigte Sachen über nachhaltige Unternehmen wiederbeschafft oder reparieren lässt, erhält bei der GVO Versicherung in der Bauherrenhaftpflicht die notwendigen Mehrkosten ersetzt – bis zu 50 %, höchstens 2.500 € je Versicherungsfall. Zusätzlich zahlt der Versicherer auf Wunsch beim nachhaltigen Schadenersatz über den Zeitwert hinaus bis zu 30 %, ebenfalls maximal 2.500 €, wobei die Nachhaltigkeit jeweils vorab anerkannt werden muss und bestimmte Sachen wie Handys, Computer und Brillen ausgeschlossen sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur anerkennt.
Die Höchstentschädigung beträgt je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal jedoch 2.500 €.
Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus. Voraussetzung ist, dass die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen/Produkte durchgeführt werden (z. B. Umwelt- und Fairtrade-Siegel, klimafreundliche Materialien).
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit anerkennt.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparaten
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware)
- Cerankochfeldern
- Mietsachschäden
Die Höchstentschädigung beträgt je Versicherungsfall 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert, maximal jedoch 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Wer versicherte Sachen über ein nachhaltiges Unternehmen wiederbeschafft oder reparieren lässt, bekommt die dadurch entstehenden Mehrkosten erstattet – bis zu 50 %, höchstens 2.500 € je Versicherungsfall. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer beim nachhaltigen Schadenersatz eine Leistung über den Zeitwert hinaus verlangen, und zwar bis zu 30 %, ebenfalls maximal 2.500 €. In beiden Fällen muss der Versicherer die Nachhaltigkeit vorher anerkennen. Für bestimmte Sachen wie Handys, Computer, Brillen oder Mobiliar gilt diese Mehrleistung jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer für Mehrkosten bei nachhaltiger Wiederbeschaffung oder Reparatur?
Er ersetzt bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, jedoch höchstens 2.500 € je Versicherungsfall.
Muss die Nachhaltigkeit vorab bestätigt werden?
Ja. Der Versicherer muss die Nachhaltigkeit des Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur anerkennen. Auch beim nachhaltigen Schadenersatz ist die Anerkennung durch den Versicherer Voraussetzung.
Welche Sachen sind vom nachhaltigen Schadenersatz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer und tragbare Computersysteme, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- und Videowiedergabegeräte, Brillen, Mobiliar, Kleidung (außer Second-Hand-Ware), Cerankochfelder sowie Mietsachschäden.
Wie hoch ist die Leistung beim nachhaltigen Schadenersatz über den Zeitwert hinaus?
Die Höchstentschädigung beträgt 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert, maximal jedoch 2.500 € je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022