Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung sind auch Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen wie Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit und Niederschläge mitversichert. Zusätzlich greift der Schutz bei Schäden an Erd-, Frei- und Oberleitungen samt daraus entstehender Vermögensschäden, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 50.000 Euro begrenzt ist.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen. Dazu zählen Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Leitungsschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an folgenden Leitungen:
- Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen)
- Frei- und/oder Oberleitungen
Ebenfalls mitversichert sind alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Leitungsschäden ergeben.
Die Höchstentschädigung des Versicherers ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 50.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Sachschäden, die nicht plötzlich, sondern nach und nach entstehen – etwa durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub. Außerdem sind Schäden an Erd-, Frei- und Oberleitungen sowie die daraus folgenden Vermögensschäden abgedeckt. Für Leitungsschäden zahlt der Versicherer je Versicherungsfall und Versicherungsjahr höchstens 50.000 Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch nach und nach entstehende Einwirkungen abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub.
Welche Leitungsschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Schäden an Erdleitungen wie Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen sowie an Frei- und/oder Oberleitungen. Auch alle daraus entstehenden Vermögensschäden sind eingeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Leitungsschäden begrenzt?
Die Höchstentschädigung des Versicherers ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 50.000 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022