Wer aus dem Vertrag der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung gegen den Versicherer klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Dieser Grundsatz legt eindeutig fest, an welchem Ort eine solche Klage einzureichen ist.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist das Gericht am Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen wollen, bestimmt dieser Abschnitt, welches Gericht örtlich zuständig ist. Ausschlaggebend ist der Sitz des Versicherers oder der Sitz seiner Niederlassung, die für Ihren Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherer zuständig?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag?
Sie richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die gegen den Versicherer gerichtet sind.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022