Wer seine Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung vorzeitig beendet, zahlt nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Auch bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses ist genau geregelt, welcher Beitragsteil dem Versicherer zusteht und wann eine Geschäftsgebühr fällig wird.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Dasselbe gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vor Ablauf, zahlt man grundsätzlich nur für die Zeit, in der wirklich Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen bekommt man den Beitrag für die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung zurück; fehlt die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, gibt es unter Umständen sogar den Beitrag des ersten Jahres zurück. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses ist jeweils festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht und wann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen darf.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich den Vertrag vorzeitig kündige?
Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Den übrigen Teil behält man also.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Wurde jedoch nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, muss zusätzlich der für das erste Jahr gezahlte Beitrag erstattet werden – es sei denn, es wurden bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen.
Muss ich Beitrag zahlen, wenn der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird?
Ja. Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn nicht oder entsteht es bei einer Versicherung für ein künftiges Unternehmen bzw. Interesse nicht, muss der Versicherungsnehmer keinen Beitrag zahlen. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse mit der Absicht eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022